67 Bei CC-Lizenzen erfolgt das Angebot zum Abschluss des Lizenzvertrages immer vom ursprünglichen Lizenzgeber. Gibt also der Lizenznehmer einen Inhalt weiter, zum Beispiel indem er ein CC-lizenziertes Foto auf einer Website öffentlich zugänglich macht (Definition zur Weitergabe siehe Abschnitt 1.i Rn. 67), so übermittelt der Lizenznehmer damit gleichzeitig das Angebot des Lizenzgebers an Dritte, tritt also als Bote auf. Nutzt also ein weiterer Lizenznehmer (Dritter) das Material und bezieht das Material von der Quelle des ersten Lizenznehmers, so nimmt jener das Angebot des ursprünglichen Lizenzgebers an und es kommt allein ein Vertrag zwischen dem ursprünglichen Lizenzgeber und dem Dritten zustande. Siehe zum Zustandekommen des Lizenzvertrages VorCCPL Rn. 5.
Creative Commons Lizenz
Open Access Kommentar, Kommentierung zu Abschnitt 2.a.5.A. Nachfolgende Empfänger A: Angebot des Lizenzgebers – Lizenziertes Material ist lizenziert unter einer Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz.