60 Den Begriff der Lizenzelemente definiert die CCPL als die einzelnen „Lizenzeigenschaften, die in der Bezeichnung einer Creative Commons Public License aufgeführt werden“. Gemeint sind die Module der CC-Lizenzen, die jeweils die spezifischen Lizenzpflichten bzw. Bedingungen für die Nutzung des Materials enthalten (BY, SA, NC, ND). Im Vertragstext der CCPL spielt der Begriff der Lizenzelemente allein in den Lizenzvarianten mit der Bedingung SA – Share Alike (also CC BY-SA und CC BY-NC-SA) eine Rolle: Bearbeitet ein Lizenznehmer einen Inhalt und gibt er ihn weiter, so muss unter Share Alike eine zur Ausgangslizenz kompatible Abwandlungslizenz vergeben werden (siehe Abschnitt 1.b und Abschnitt 3.b.1 bei den Share Alike-Lizenzvarianten). Dies erfordert, dass die Abwandlungslizenz gemäß Abschnitt 3.b.1 dieselben Lizenzelemente enthält wie die Ausgangslizenz. Hierfür kommen allein die Lizenzelemente in den Kombinationen BY und SA sowie BY, NC und SA in Betracht. Weiteres siehe unter Abschnitt 3.
Creative Commons Lizenz
Open Access Kommentar, Kommentierung zu Abschnitt 1.g. Lizenzelemente ist lizenziert unter einer Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz.