A. Überblick und Hintergrund
1 Non-fungible tokens (wörtl. nicht austauschbare Wertmarken), kurz NFTs, sind ein digitales Phänomen, das in den Jahren 2020 und 2021 boomte. Während der COVID-19-Pandemie expandierten zahlreiche kulturelle Institutionen und Projekte ihre digitalen Aktivitäten, und auch der Kunstmarkt zeigte sich daran interessiert. Ein NFT von „Everydays: the First 5000 Days“, einer Bildcollage des als Beeple bekannt gewordenen Mike Winkelmann, wurde 2021 von Christie’s für $69.300.000 versteigert.
2 NFTs sind ein digitales Zertifikat in Form eines sogenannten smart contract, das in einer Blockchain-Datei gespeichert wird. Die Blockchain ist ein dezentrales verteiltes Register.
3 Es gibt zahlreiche, unterschiedliche Token-Arten. Die bekannteste dürfte der „Currency Token“ sein, der als Zahlungsmittel eingesetzt werden kann (Beispiele: Bitcoin, Ethereum).
4 So wie der Erwerb des Eigentums an einem Werkstück nicht gleichzeitig den Erwerb der urheberrechtlichen Nutzungsrechte bedeutet, umfasst der Erwerb eines NFT nicht automatisch das Urheberrecht an dem verknüpften Werk.
5 In gleicher Weise sind NFTs unabhängig vom Sacheigentum eines Kunstwerks.
B. Position von CC
6 Die Organisation Creative Commons hat in einem als FAQ gestalteten Blogbeitrag ihre Position zur Koexistenz von CC-Inhalten und NFTs formuliert, insbesondere mit Bezug zur CC0-Freigabe.
7 Wenn ein mit einem NFT verknüpftes Werk mit CC0 für die Allgemeinheit freigegeben ist, kann das zugrundeliegende Werk von jedermann frei geteilt und bearbeitet werden, auch wenn der Token selbst jeweils nur einen einzigen Eigentümer haben kann. Der Eigentümer des NFT erwirbt keine Sonderrechte, welche eine CC-Lizenz für andere einschränken würden. Rechte aus dem NFT und Rechte aus einer CC-Lizenz sind unabhängig und getrennt voneinander. Der Besitz eines Tokens steht nicht im Widerspruch zu den CC-Lizenzbedingungen. Diese gelten unverändert. Aus Werken, die mit einer CC BY-NC-Lizenz angeboten werden, lassen sich deshalb wegen des kommerziellen Charakters nicht ohne weiteres NFTs generieren – dies muss gesondert verhandelt werden, da ein solcher NFT zwar selbst keinen lizenzrechtlichen Vorgang darstellt, aber ökonomisch eine Form der Werknutzung zur Voraussetzung hat.
8 Creative Commons positioniert sich ferner datenethisch und unterstreicht, dass nicht alles, was lizenzrechtlich erlaubt ist, unterstützenswert ist. So wird empfohlen, vor der Emission eines NFT ungeachtet der eventuell bestehenden Lizenzmöglichkeiten die Urheber zu fragen und mit ihnen zusammenzuarbeiten. Die Lizenzbedingungen entsprächen nicht den besten ethischen Standards, und Urheberinnen, deren Werke ungefragt tokenisiert würden, könnten sich ausgenutzt vorkommen. Möglicherweise wollten die ursprünglichen Urheber auch nicht mit NFTs in Verbindung gebracht werden, weil sie darin eine potenzielle Rufschädigung sehen. Falls sie daraus die Konsequenz zögen, fortan Werke nur unter eingeschränkten Lizenzen anzubieten, sei dies auch ein Verlust für die Allgemeinheit. Aus diesen Gründen unterstützt Creative Commons nicht das Prägen von NFTs aus Werken anderer ohne die Zustimmung des Urhebers, es sei denn, die Werke sind bereits gemeinfrei.
9 Creative Commons erkennt außerdem einen möglichen Sinn in der Verbindung aus NFT und CC0-Freigabe darin, einen Urheber oder eine Institution, die ein NFT herausgibt, finanziell zu unterstützen. In diesem Fall sei ein NFT-Inhaber wahrscheinlich nicht daran interessiert, die Kontrolle über die Nutzungen des Werkes zu erlangen, sondern wolle, dass die Urheberinnen ihre Rechte weiterhin vollständig ausüben können, um weiterhin von der Lizenzierung des Werks zu profitieren. Außerdem könne ein NFT mit der Mitgliedschaft in exklusiven Vereinigungen verbunden werden und Prestige verkörpern.
10 Abschließend weist Creative Commons darauf hin, dass eventuell NFT-Lizenzbedingungen mit solchen aus einer CC-Lizenz kollidieren könnten. Es sei einerseits darauf zu achten, die Bedingungen für den NFT von denen des zugrundeliegenden Werkes zu trennen, andererseits darauf, dass beide miteinander kompatibel blieben.
C. Kommentierung
11 Intuitiv ist eine Zertifizierung als digitales Unikat für Inhalte, die offen zugänglich bleiben und weiterverbreitet werden sollen, ein Widerspruch. Dieser lässt sich auflösen, wenn beides voneinander getrennt betrachtet wird. In diesem Zusammenhang ist deswegen von einem strikten Trennungsprinzip gesprochen worden.
12 Die diesbezügliche Erinnerung von Creative Commons, auf die Kompatibilität von NFT-Verträgen und CC-Lizenzen zu achten, dürfte deshalb auf ein in der Praxis bedeutsames Problem hinweisen, das sich aus der Kombination von urheberrechtlichen Lizenzen und NFT-Verträgen ergibt.
13 Dennoch zeichnet sich, nicht zuletzt, um NFT und urheberrechtliche Lizenz keinen Widersprüchen auszusetzen, eine herausgehobene Rolle der CC0-Freigabe im Zusammenhang mit NFTs ab.
14 Der NC-Lizenzbaustein dürfte hingegen in der Regel für die Verwendung innerhalb eines NFTs ungeeignet sein, da diese typischerweise Teil kommerzieller Aktivitäten sind und auf den entsprechenden Plattformen für Kryptogüter gehandelt werden. Ausnahmen sind gleichwohl vorstellbar, etwa die Nutzung als Trophäe oder digitaler Wanderpokal für Gaming- oder E-Sports-Wettbewerbe. Auszeichnungen, die bei den Gewinnern verbleiben (wie die seinerzeit von Gazprom gesponsorte NFT-Trophäe für das beste Tor der Fußball-Europameisterschaft 2020), erfüllen die Bedingung der Nicht-Kommerzialisierung freilich nicht.
15 Der ND-Lizenzbaustein schützt die Werkintegrität der dem NFT zugrundeliegenden Werke. Diese dürfen beim Vorgang der Tokenisierung nicht bearbeitet werden. Wäre Gustav Klimts Kuss noch kein gemeinfreies Werk, sondern stünde unter einer CC BY-ND-Lizenz, wären die 10.000 Kacheln des Gemäldes, welche das Wiener Belvedere zum Valentinstag 2022 mit NFTs verknüpft auf den Markt brachte, ein Lizenzverstoß gewesen. Zwar verändern die den Kacheln zugeordneten NFTs das Werk nicht selbst, setzen die Fragmentierung aber voraus.
16 Der SA-Lizenzbaustein steht grundsätzlich unabhängig neben einer NFT-Lizenz, da er sich ausschließlich auf das tokenisierte Werk bezieht. Zu beachten sind hier die NFT-Vertragsbedingungen, die mit dieser Lizenzbedingung nicht interferieren dürfen.
17 Der von Molly Marias geäußerte Vorschlag einer NFT-Parallele zu den Creative Commons-Lizenzen
18 Im Ergebnis erzielen NFTs für die Zwecke freier Lizenzen keinen nennenswerten Nutzen. Demgegenüber erlauben entsprechende CC-Lizenzen die kommerzielle Nutzung von Inhalten auch in der Form eines NFT. Die geringsten Kompatibilitätsprobleme zwischen NFT und CC-Lizenz sind bei der Tokenisierung von Werken zu erwarten, die unter einer CC0-Freigabe stehen. Die CC0-Freigabe dient deshalb zusätzlich zu ihrer originären Funktion auch als Mitteilung, dass bei dem fraglichen NFT keine urheberrechtlichen Einschränkungen in der Nutzung bestehen.
Creative Commons Lizenz
Open Access Kommentar, Kommentierung zu I. NFT/Kryptomarkt ist lizenziert unter einer Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz.